Zielkontrolle
Die Leistungsvereinbarung definiert zu allen Qualitätszielen messbare Indikatoren, die eine Einschätzung ermöglichen, ob und in welchem Mass die Schulen kvBL ihre Ziele erreichen
Den Schulen sind Minimalstandards vorgegeben, die eingehalten werden müssen. Gemessen werden:
· Ausbildungsziel: wieviel Prozent der Absolvent/innen eines Jahrgangs ihr Ausbildungsziel erreicht haben
· Kenntnissen und Fertigkeiten: wieviel Prozent der Absolvent/innen eines Jahrgangs spezifische
Kenntnisse (abgelegte Zertifikatsprüfungen) und Fertigkeiten (selbständige Arbeiten, Projektarbeiten)
erworben haben
· Unterrichtsgestaltung: wieviel Prozent der Schulabgänger/innen mit der Unterrichtsgestaltung
zufrieden sind
· Arbeitsbedingungen: wieviel Prozent der Schulabgänger/innen mit den Arbeitsbedingungen zufrieden
sind
Die Produktegruppenleitungen werden von der Hauptabteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Kanton Baselland einmal jährlich zur Berichterstattung und zur Besprechung der Ergebnisse, einschliesslich einer allfälligen Vereinbarung von Massnahmen eingeladen.