Seit dem 1. Januar 1999 besteht eine Leistungsvereinbarung des Kantons Basel-Landschaft an die Schulen des KV Baselland.

Die Leistungsvereinbarung definiert einerseits die Leistungen, welche die Schulen kvBL für den Kanton zu erbringen haben und beschreibt die für die einzelnen Leistungsgruppen zu erreichenden Ziele.

 

1. Der erfolgreiche Abschluss in den Grundbildungen: Lehrabschlüsse, Diplome, Berufsmaturitätsausweise.

 

2. Der erfolgreiche Einstieg in eine berufliche Grundbildung für die Brückenangebote .

 

3. Der erfolgreiche Abschluss von Weiterbildungsaktivitäten: Diplome der Kaderschulen, Fachausweise, Abschlusszertifikate der Kurse und Lehrgänge. 

 

4. Der Erwerb von spezifischen Fertigkeiten für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit (selbständiges Arbeiten, Arbeit in Projekten, erweiterte Fachkompetenz).

 

5. Die Zufriedenheit der Lernenden in der Grundbildung und der Teilnehmenden in der Weiterbildung mit der Unterrichtsgestaltung und mit den Arbeitsbedingungen.

 

Ebenfalls ist im Leistungsauftrag die Abgeltung für die Leistungserbringung festgehalten. Diese erfolgt mit einer Pauschale pro Lernendem und je nach Leistungsgruppe verschieden.

 

Der Leistungsauftrag wurde letztmals 2018 für eine vierjährige Laufzeit vom 01.01.23 bis 31.12.26 verlängert.